"Dann geht doch zum Bahnhof und hebt ein weggeworfenes Ticket auf".

Drei Mal waren wir jetzt auf der Polizeistation, um einen Stempel für meine temporäre Wohnsitzregistrierung zu erhalten - diesen Stempel benötige ich, um mein Visa zu verlängern - und jetzt endlich haben wir ihn. Aber was für ein Stress das war!

Als wir zum ersten Mal hin sind, den Zettel ausgefüllt haben und abgeben wollten, hat uns die Polizisten dort gefragt, warum ich mich zwei Monate zu spät registrieren würde und fügte direkt hinzu, dass das jetzt relativ teuer werden würde. Meine Freundin hat, Gott sei Dank, sehr schnell geschaltet und gesagt, ich wäre die ganze Zeit auf Geschäftsreise gewesen.

Dann sollen wir doch das letzte Ticket herbeibringen, um diese Story glaubhaft erscheinen zu lassen. Gesagt, getan, wir nahmen eines unserer Zugtickets aus der ersten Maiwoche und gingen am nächsten Tag wieder hin. Eine andere Polizistin am Schalter, diesmal eine Nettere. Diese sah sich unsere Sachen durch und sagte dann, dass das Zugticket zu alt sei. Innerhalb von drei Tagen müsse man sich registrieren, und daher dürfe das mitabgegebene Ticket nicht so alt sein. Wie bitte? Sie empfahl uns, wie im Titel verraten, zum Ausgang des Bahnhofs zu gehen, und ein weggeworfenes Ticket aufzusammeln und herzubringen.

Zum Bahnhof sind wir dann nicht, da ein Mitarbeiter meiner Freundin sein Ticket gab, was grade mal einen Tag alt war. Und damit klappte es dann beim dritten Anlauf auch endlich. Jetzt müssen wir nur noch herausfinden, ob es sich lohnt, einer Agentur 150€ für die Verlängerung des Visas zu geben oder ob wir das nicht selber regeln können.

Eine ganz andere Baustelle ist das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai. Dort habe ich in den letzten Tagen mehrmals angerufen, um mich über ein Visa für meine Freundin zu informieren, da wir Ende Juni nach Deutschland wollen. Folgende Unterlagen müssen wir jetzt vorlegen:

  • Zwei sorgfältig ausgefüllte Antragsformulare mit zwei Passbildern
  • Reisepass, gültig mindestens 90 Tage nach Ablauf des Visums
  • Nachweis über die Finanzierung der Reise. Dieser Nachweis sollte durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG erbracht werden, in der sich eine Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme der Unterhaltskosten verpflichtet. Verpflichtungserklärungen können bei der zuständigen Ausländerbehörde oder persönlich im Generalkonsulat unter Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises abgegeben werden
  • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt in den Schengener Staaten. Diese Reisekrankenversicherung muss unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Übernahme von Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus (nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Krankheitsfällen)
    • Übernahme etwaiger Rückführungskosten
    • Mindestdeckungssumme 30.000 Euro
    • Es muss eine Möglichkeit geben (z.B. eine Geschäftsstelle), Forderungen aus dieser Versicherung in den Staaten der EU, der Schweiz oder Liechtenstein geltend zu machen
  • Für chinesische Antragsteller: Haushaltsregister ("Hukou") im Original mit Kopien aller Seiten und Ergänzungen
  • Bestätigung des Arbeitgebers im Original über berufliche Stellung, ungekündigte Stellung, monatliches Einkommen und Urlaubsgewährung; aus dem Schreiben müssen sich Adresse, Telefon-/Faxnummer, Firmensiegel, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden ergeben

Nicht grade wenig, was? Unser Termin ist am 31. Mai, hoffentlich klappt das alles...

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@yakobusan